Touristensteuer: Was ist das und wie wird sie erhoben?

Was genau versteht man unter einer Touristensteuer?

Die Touristensteuer ist eine zusätzliche Gebühr, die von Urlauberinnen und Urlaubern in bestimmten touristischen Gegenden bezahlt werden muss. Die Höhe dieser Steuer variiert je nach Region und wird anhand verschiedener Kriterien festgelegt. In Deutschland wird diese Gebühr als Kurtaxe oder Bettensteuer bezeichnet, während in anderen Ländern innerhalb und außerhalb Europas eine Tourismusabgabe erhoben wird.

Warum muss man die Tourismussteuer bezahlen?

Die Einnahmen aus der Touristensteuer werden hauptsächlich für die Verbesserung der touristischen Infrastruktur in der jeweiligen Region verwendet. Mit diesem Geld können verschiedene Maßnahmen wie die Instandhaltung von Straßen und Stränden, die Bereitstellung öffentlicher Toiletten, die Erweiterung von Rad- und Wanderwegen finanziert werden. Darüber hinaus sind Vergünstigungen oder sogar kostenloser Eintritt zu Sehenswürdigkeiten, Museen oder kulturellen Veranstaltungen möglich. In einigen Gebieten gibt es auch Rabatte für den öffentlichen Nahverkehr. Außerdem können durch die Touristensteuer Umweltprojekte unterstützt werden.

Auf welche Weise wird die Tourismusabgabe erhoben?

Touristensteuer Urlaub ReiseIn vielen Fällen ist die Tourismussteuer bereits im Preis für die Übernachtung enthalten, vor allem bei der Buchung von Pauschalreisen. Die Berechnung der Steuer variiert je nach Reiseziel und kann je nach Reisesaison unterschiedlich ausfallen. Beispiele für mögliche Gästetaxen können sein:

Touristensteuern in Europa

Die spanische Insel Mallorca

Die Touristensteuer auf Mallorca wird je nach verschiedenen Kriterien berechnet. Die Höhe der Abgabe hängt von der Art der Unterkunft, der Sterne-Klassifizierung des Hotels und der jeweiligen Saison ab. Besucher eines 5-Sterne-Hotels müssen in der Hauptsaison mit einer Tourismusgebühr von etwa 4 Euro pro Person und Nacht rechnen, während diese in der Nebensaison nur 1 Euro betragen kann. Für Ferienhäuser variieren die Gebühren je nach Saison zwischen 50 Cent und 2 Euro.

Griechenland:

Wenn man nach Griechenland reist, wird man mit einer Touristensteuer konfrontiert, die pro Person und Zimmer gezahlt werden muss. Die Höhe der Steuer hängt davon ab, welche Art der Unterkunft man wählt, wie viele Sterne sie hat und zu welcher Reisezeit man dort ist. Diese Preise gelten ab dem Jahr 2024.

Italien:

In Italien müssen Reisende je nach Region eine Gästetaxe zahlen, deren Höhe von jeder Gemeinde individuell festgelegt wird. Die Kurtaxe beträgt maximal fünf Euro pro Person und pro Nacht. Besucher der Lagunenstadt Venedig müssen zusätzlich eine Tagesgebühr entrichten, die je nach Aufenthaltsdauer zwischen 3 und 10 Euro kostet und seit Juli 2020 erhoben wird.

Türkei:

Seit April 2020 wird in der Türkei eine Gästetaxe eingeführt, die basierend auf dem Übernachtungspreis berechnet wird. Das bedeutet, dass auf die Hotelrechnung landesweit zwei Prozent des Übernachtungspreises aufgeschlagen werden.

Ägypten:

In Ägypten müssen alle Touristen eine Touristensteuer in Höhe von 25 US-Dollar (ca. 22,50 Euro) zahlen. Diese Gebühr ist normalerweise bereits im Flugticket enthalten. Falls nicht, wird sie direkt am Flughafen bei Ankunft erhoben.

Bali:

Ab dem 14. Februar 2024 wird auf der Insel Bali in Indonesien eine Touristensteuer eingeführt. Jeder Reisende muss einen Betrag von 150.000 IDR oder etwa 9 Euro pro Person zahlen. Auch Kinder sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Die Gebühr muss vor der Einreise über die offizielle Website oder die App Love Bali bezahlt werden.

Dominikanische Republik:

Vor der Ankunft in der Dominikanischen Republik müssen Reisende eine Touristenkarte kaufen, die 10 US-Dollar pro Person kostet. Der Preis ist möglicherweise im Flugpreis enthalten oder kann alternativ an der Passkontrolle erworben werden.

Marokko:

Die Touristensteuer in Marokko variiert je nach Region stark und liegt in der Regel zwischen 1 und 5 Euro pro Person und Nacht. Reisende sollten also damit rechnen, diesen Betrag während ihres Aufenthalts zu zahlen.

Die Malediven:

Wenn man auf den Malediven Urlaub macht, muss man eine Tourismusabgabe pro Person und Tag zahlen, die als Ökosteuer bezeichnet wird. Diese beträgt 6 US-Dollar pro Person und Tag, was ungefähr 5,40 Euro entspricht. Ein Teil dieser Gebühr ist bereits im Reisepreis enthalten.

Die Seychellen:

Im August 2023 führten die Seychellen eine neue Tourismussteuer ein. Die Höhe der Gebühr hängt von der Größe der Unterkunft ab, also davon, wie viele Zimmer ein Hotel oder Resort hat. Pro Person und Nacht werden zwischen 1,60 und 6,30 Euro berechnet. Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Tunesien:

Ab dem Jahr 2024 müssen Reisende aus Ländern außerhalb des Mahgreb in Tunesien eine höhere Bettensteuer zahlen. In Zwei-Sterne-Hotels und ähnlichen Unterkünften wie Ferienwohnungen beträgt die Steuer vier Dinar pro Person und Nacht. Für Übernachtungen in einem Drei-Sterne-Hotel sind acht Dinar fällig, während in Vier- und Fünf-Sterne-Hotels zwölf Dinar pro Person und Nacht berechnet werden. Die Steuer gilt für maximal 15 Tage und Kinder unter zwölf Jahren sind davon befreit.

Dubai – Die Vereinigten Arabischen Emirate:

Wenn man nach Dubai oder einem anderen Emirat reist, muss man eine Bettensteuer zahlen. Die Höhe der Abgabe hängt vom jeweiligen Emirat ab. In Dubai variiert der Betrag je nach Sterne-Klassifizierung des Hotels zwischen 1,40 und 4 Euro. In Ras Al-Kaimah ist die Steuer etwas höher und beträgt zwischen 2,50 und 5,50 Euro pro Person und Nacht, abhängig von der Unterkunft. Die Tourismussteuer in Abu Dhabi wurde im September 2023 abgeschafft.

Verschiedene Definitionen im Vergleich

Es kann ziemlich verwirrend sein, sich im Wirrwarr der verschiedenen Begriffe in Rechnungen zurechtzufinden. Begriffe wie Touristensteuer, Tourismusabgabe, Bettensteuer, Gästetaxe oder Kurtaxe werden oft synonym verwendet, je nach Region, Land und Gebiet. Dennoch gibt es Unterschiede, die besonders gut am Beispiel Deutschland erklärt werden können.

Kurtaxe

In bestimmten staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten wird eine Tourismusabgabe erhoben. Diese Abgabe, ob auf Landes- oder kommunaler Ebene, muss von jedem Touristen pro Übernachtung bezahlt werden. Die Zahlung erfolgt in der Regel am Anreisetag und wird direkt mit dem Gesamtpreis der Unterkunft verrechnet. Auf der Rechnung wird die Tourismusabgabe gesondert ausgewiesen. Einige Kurorte, vor allem an der Nord- und Ostsee, erheben zusätzlich eine Tagestaxe, die entweder an der Touristeninformation oder direkt am Strand bezahlt werden kann.

Übernachtungssteuer (City Tax)

In vielen deutschen Städten wird die Übernachtungssteuer oft als City Tax oder Bettensteuer bezeichnet. Die Höhe variiert je nach Stadt und hängt oft von der Art der Unterkunft ab. Normalerweise ist die Abgabe bereits im Übernachtungspreis enthalten. Manche Städte erheben einen Prozentsatz des Übernachtungspreises, während andere eine Pauschale berechnen, unabhängig von der Unterkunftsart. Diese kann zwischen zwei und drei Euro liegen. Städte wie Berlin, Dresden, Erfurt, Freiburg, Hamburg, Köln und Leipzig verlangen diese Übernachtungssteuer.

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